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Statt
immer neue Modelle und Modellprogramme für frühe Hilfen zum Kinderschutz zu
beginnen und den Königsweg für einen wirksamen Kinderschutz zu suchen, sollten
zunächst die vor Ort bereits vorhandenen vielfältigen Projekte und Modelle zur
Prävention vor Kindeswohlgefährdung intensiver begleitet und ausgewertet
werden. Dies ist eine der Forderungen des Bundesjugendkuratoriums (BJK), das
sich mit einer Stellungnahme in die öffentliche Debatte zum Kinderschutz
einschaltet.
„Wir sollten nicht allein über Fehler von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter sprechen, sondern müssen auch
ein mögliches Organisationsversagen und Mängel in der Organisationskultur der
Jugendämter diskutieren“, meint die BJK-Vorsitzende Dr. Claudia Lücking-Michel.
„Wie wird etwa mit den knappen Finanzmitteln umgegangen? Inwieweit erstarren
Handlungsempfehlungen zur Routine? Dabei sind wir überzeugt: Die qualifizierten
Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter müssen die Basis für einen
wirksamen Kinderschutz sein.“ Die institutionelle Verantwortung für den
Kinderschutz reicht jedoch nach Auffassung des BJK über die Jugendämter hinaus.
Auch Kindertageseinrichtungen, Schulen und weitere Institutionen müssen
einbezogen werden. Wenn sich die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, des
Bildungs- und Gesundheitswesens und der Justiz lediglich zum
Erfahrungsaustausch am „runden Tisch“ zusammensetzen, ist das vergeudete Zeit
und Energie – solange die Netzwerke nicht methodisch begleitet werden und
verbindliche Ziele vereinbaren.
Bei
allen Bemühungen zur Verbesserung der Prävention warnt das BJK jedoch vor einem
Rückfall auf überholte Fürsorgetraditionen: Der Staat solle und dürfe nur
eingreifen, so das BJK, wenn das Kindeswohl wirklich gefährdet ist, und nicht,
um Normen für ein gelingendes Aufwachsen zu setzen. Denn der Staat könne zwar versuchen,
Eltern von einem gewünschten anderen Erziehungsverhalten zu überzeugen, müsse
aber letztlich auch unterschiedliche Lebensstile und Erziehungsvorstellungen
von Familien akzeptieren. Interventionen gegen den Willen der Eltern
beschränken sich daher auf die Fälle, bei denen von einer Kindeswohlgefährdung
auszugehen ist.
Das
Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes
unabhängiges Gremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen
der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und
Jugendpolitik. Dem BJK gehören 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung,
Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder werden durch die
Bundesjugendministerin/den Bundesjugendminister für Familien, Senioren, Frauen
und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Die
Stellungnahme ist als PDF erhältlich unter:
http://www.bundesjugendkuratorium.de/positionen.html
Quelle:
Pressemitteilung des Bundesjugendkuratoriums vom 16.1.2008
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