Home arrow Pfad-Nachrichten arrow Lobbyarbeit arrow 02.05.07: Ab 2008 Einkommenssteuerpflicht in der Vollzeitpflege geplant
02.05.07: Ab 2008 Einkommenssteuerpflicht in der Vollzeitpflege geplant

Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13.04.2007 ist eine widerlegliche Vermutung für eine Erwerbsmäßigkeit bei Vollzeitpflegeeltern dann gegeben, wenn die Summe der Erziehungsbeiträge (Kosten der Erziehung = 209 Euro monatlich pro Pflegekind) pro Pflegehaushalt im Jahr 24.000 Euro übersteigt. 

Wird hiernach die Erwerbstätigkeit im Einzelfall festgestellt, unterliegt das gesamte Pflegegeld der Steuerpflicht nach § 18 Abs. 1, Nr.1 EstG.EstG (abzüglich der im Pflegegeld enthaltenen Erstattungen für die materiellen Aufwendungen je Kind und Monat).

Erstattungen des Jugendamtes für Beiträge zu Unfallversicherung und Altersicherung gehören in diesem Fall ebenso zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

Lesen Sie das ausführliche Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen - einschließlich der Besonderheiten bei Tagespflege und Bereitschaftspflege.

Kommentar PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern:
Die Besteuerung des Erziehungsbeitrages wird aufgrund des hohen Freibetrages von 24.000 Euro nur bei wenigen Pflegeverhältnissen zum Tragen kommen, z.B. im Rahmen von Erziehungsstellen.
PFAD FÜR KINDER wird die Auswirkungen der gesetzlichen Änderung und die praktischen Folgen für Pflegefamilien prüfen und weiter darüber informieren.

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